Holzwohnwagen von Lichtbaummobil

 

"(...)Es muss das Herz bei jedem Lebensrufe
Bereit zum Abschied sein und Neubeginne,
Um sich in Tapferkeit und ohne Trauern
In andre, neue Bindungen zu geben.(...)"

Hermann Hesse (Stufen)

 

Holzwohnwagen groß: 

Schießhalle I

Schießhalle II

Losbude

Roter Baron

Kastanie

 Orient

Grashüpher

Rubin

Eisvogel

 

Holzwohnwagen klein: 

Prinzessin

PGH 5 Türme

Biene

Mozart

Weinkönigin

Honigwagen

 Perle

Arche

 

 

Hinweise zu rechtlichen und behördlichen Fragen

 

  1. Grundlegend gilt : Grund und Boden werden über den jeweilig geltenden Rechtskreis verwaltet und "gehören " oder sollten es zumindest - wie alles Natürliche (Wälder, Wasser, Luft, etc.)  - grundsätzlich niemandem. 
  2. Die Rechte der Verwaltung des "Natürlichen" haben diejenigen, welche die Lizens dafür (erworben) haben (i.d. Regel also staatliche Institutionen).
  3. Es gibt daher keine "Eigentümer" von Grund und Boden, sondern Nießbrauchnehmer, die zum Ausgleich der vertraglich geregelten und erworbenen Nutzungsrechte von Grund und Boden einen Betrag (Grundsteuer u.a.) abgeben und bei einer vollwertigen Meldeadresse Anschlusszwänge, sowie andere Zwangsbeiträge ertragen müssen.

 

 Während ein Wagen durch seine Variabilität unabhängig von Grund und Boden  tatsächliches Eigentum darstellt, ist ein Haus immer an die jeweiligen  Nutzungsrechte von Grund und Boden  gebunden und nie (!) wahres Eigentum. 

  

  1. Die Bedingungen für die Gebäude, welche als Hauptwohnsitz genutzt und angegeben werden - egal ob mit oder ohne Räder-  werden über die Landratsämter und die Nutzungspläne / Bebauungspläne der unteren Baubehörde gesetzlich geregelt.
  2. Sie zählen unter das Baurecht und können sich abhängig vom Bundesland und Landratsamt unterscheiden.  
  3. Zusätzlich zu diesen o.genannten Unterlagen kommen bei Tiny's mit Rädern noch die Unterlagen der Zulassung / DEKRA hinzu.
  4. Als Hauptwohnsitz, bedarf es immer einer Baugenehmigung (inklusive Baupläne, Statik, Zulassungspapiere u.a.).
  5. Als Hauptwohnsitz gilt der Anschlusszwang für Wasser und Abwasser, insofern welcher zur Verfügung gestellt wird. Darunter zählt auch der mögliche Zwang zur Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage auf eigene Kosten. 
  6. Wenn sie ihr Minihaus als festen Wohnsitz anmelden, haben Sie also genauso viel zu beachten wie bei einem normalen Haus im Gegensatz zur Freizeitimmobilie, Gartengrundstück oder dem einfachen"Stellplatz". 
  7. Erfahrungsgemäß spielen hier auch die Duldung und das Entgegenkommen (Ermessungsspielräume) der Mitarbeiter in den jeweiligen lokalen Behörden eine entscheidende Rolle. 
  8. Einen Unterschied ob Haus, Baumhaus, Hobbithaus, Bunker,  PKW-Tiny, Zirkuswagen, Container, Wohnmobil, Mobilheim usw. gibt es bei einem festen Wohnsitz grundsätzlich nicht. Es gelten alle Bedingungen gleich.
  • Ob es aber tatsächlich sinnvoll ist grundlos - also in guter Absicht und braver Hörigkeit - seine privaten Lebensumstände bekannt zu machen, muss jeder selbst entscheiden.
  • Es können durch die Aktion einer Bekanntmachung (in Annahme einer Verbesserung der "Illegalität" durch verrechtliche Privilegien) auch Nachteile entstehen. Der Effekt der "Selbstanzeige" ist dann unumkehrbar.  

Solange die Wirtschaft keine Eingliederung in die Gesellschaft erfährt, sondern die Gesellschaft sich momentan weitestgehend undemokratisch in die Wirtschaft eingliedern muss, wirken die Ergebnisse dieser "Zusammenarbeit" oft destruktiv, wenn man die kommerziellen Vorgehensweisen nicht kennt.

So könnte es bald nur noch standardisierte Tinyhäuser geben mit hohen Einstiegspreisen, Wertverlusten und wenigen großen Serienherstellern. Als Kontrast dazu ausländische Lizenznehmer mit Dumpingpreisen und den weitestgehend gleichen Modellen ähnlich wie im Fahrzeugbau. Wer sich früher noch Haus und Hof leisten wollte, schafft nun gerade noch ein Tiny-haus auf Pachtland oder angelegten Mini-Siedlungen.

Wer sich aber freiwillig reduzieren möchte, für den bilden Tinyhäuser und Zirkuswägen einen Raum voller Möglichkeiten und Anpassungsspielräume. Wer weiß was er will, kann seinen Willen nach außen erklären. Er muss es sogar, damit Rechtsfolgen daraus entstehen.

 

Es kann nur der "frei" werden, der aktiv ist und eine Verbindung schafft von Existenz und Essenz.

 

  • Für mich stellen alle Arten von Tinyhäusern (ob mit- oder ohne Räder) eine schöne Verbindung zwischen traditionellem und/ oder modernem  Handwerk und einer facettenreichen, sehr ausdrucksstarken Wohnkultur her, die sich ihre Freiheiten im privaten Raum und Ideenreichtum bewahren sollte.

 

Es lohnt sich die öffentlichen Beiträge zum Thema Tiny House genauer und nüchterner zu betrachten. Gerade junge Familien, die sich diesen Traum über ein Kredit finanzieren wollen, sollten sich überlegen, dass ein Lifestyle nur von begrenzter Dauer ist und schon überholt wird, während Abzahlungsraten noch geleistet werden müssen

Das Konzept "tiny house" ist für junge Familien mit Kindern in meinen Augen und meinen Erfahrungen nur bedingt längerfristig dienlich. 

    

Es gibt eine nach meiner Meinung eine gute Zusammenfassung von Dietmar Schneider bezüglich sogenannter "Tinyhouse" - als PDF Datei zum Runterladen. 

Die Zusammenfassung ist in der Wagenszene sehr beliebt und dient als Einstieg und Hilfestellung ohne einen Anspruch auf Ganzheitlichkeit zu erheben. 

  

Ich ziehe Eigenverantwortung und zivilen Ungehorsam immer dann vor, wenn es dem Gemeinwohl dienlich ist.  

Denn die Freiheit des Geistes ist der Zugang zur schöpferischen Quelle.

 

Hier geht es zur Lektüre : Tiny Houses und das deutsche Baurecht

alternativ dazu auch dieser informative Artikel: Baugenehmigung für Tiny's

 

Kontakt:

Lichtbaummobil doo

Matthias Rethberg

 

Vojevac bb

77240 Bosanska Krupa 

Bosnien und Herzegowina

 

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E-Mail: lichtbaummobil(at)gmail.com

 

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